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MEHR ERFAHREN →Der Untertagebau umfasst sämtliche Ingenieurtätigkeiten, die unter der Geländeoberkante stattfinden – von tiefen Baugruben und Tunnelvortrieben bis hin zu Kavernen und Leitungsstollen. In Offenbach am Main ist diese Disziplin von besonderer städtebaulicher Relevanz: Die innerstädtische Nachverdichtung zwingt Planer zunehmend dazu, Bauten tief in den Untergrund zu gründen, um wertvolle oberirdische Flächen freizuhalten. Gleichzeitig erfordert die sensible Bebauungsstruktur mit historischen Gebäuden, U-Bahn-Trassen und dicht belegten Versorgungsnetzen eine äußerst kontrollierte und fachgerechte Ausführung aller Tiefbauarbeiten, um Setzungen und Erschütterungen zu minimieren.
Geologisch ist Offenbach durch die Ablagerungen des Mains geprägt. Unter einer wenige Meter mächtigen Auelehmdecke folgen quartäre Kiese und Sande, die örtlich hohe Grundwasserleiter bilden. Darunter stehen tertiäre Tone und Schluffe des Rupeltons an, die als Grundwasserstauer wirken. Diese Wechsellagerung schafft anspruchsvolle Baugrundverhältnisse: In den rolligen Kiesen ist mit starkem Wasserandrang zu rechnen, während die bindigen Tertiärschichten zu Quellverhalten und Konsolidierungssetzungen neigen. Eine sorgfältige Erkundung und Klassifizierung des Baugrunds nach DIN 4020 ist daher unverzichtbar, bevor ein Untertagebauprojekt in Angriff genommen wird.
Für den Untertagebau in Offenbach sind zahlreiche nationale und europäische Regelwerke maßgebend. Die zentrale Norm ist DIN EN 1997-1 (Eurocode 7) in Verbindung mit dem nationalen Anhang DIN EN 1997-1/NA, die Bemessung und Ausführung geotechnischer Bauwerke regelt. Ergänzend greifen die Normenreihe DIN 4123 für Ausschachtungen und Gründungen, DIN 4124 für Baugruben und Gräben sowie die DIN 18300 für Erdarbeiten im VOB-Bereich. Im Tunnelbau ist die ZTV-ING und die Ril 853 der DB AG zu beachten, sofern Bahnanlagen tangiert werden. Nicht zuletzt fordert die hessische Bauordnung (HBO) einen standsicherheitsnachweis für alle tiefen Ausschachtungen, die das öffentliche Baurecht berühren.
Typische Projekte, die Untertagebau-Kompetenz erfordern, sind mehrgeschossige Tiefgaragen unter Wohn- und Geschäftshäusern, der Bau von Abwasserkanälen und Regenrückhaltebecken in offener oder geschlossener Bauweise sowie die Herstellung von Versorgungsschächten für Fernwärme und Glasfaser in beengten Straßenräumen. Auch der Vortrieb von Mikrotunneln zur Querung von Gleisanlagen oder Hauptverkehrsstraßen ist in Offenbach ein häufiges Aufgabengebiet. Bei all diesen Vorhaben ist eine kontinuierliche Geotechnische Baugrubenüberwachung unerlässlich, um die prognostizierten Verformungen mit den tatsächlich gemessenen Werten abzugleichen und bei Abweichungen sofort reagieren zu können.
Bei der offenen Bauweise wird eine Baugrube von der Geländeoberkante aus ausgehoben, was eine großflächige Baufeldfreimachung erfordert. Die geschlossene Bauweise hingegen erfolgt unterirdisch, etwa durch Schildvortrieb oder Rohrvorpressung, und lässt die Oberfläche weitgehend unangetastet. In dicht bebauten Stadtgebieten Offenbachs wird zunehmend die geschlossene Bauweise bevorzugt, um Verkehrsbehinderungen und Eingriffe in den Baumbestand zu minimieren.
Die Hauptrisiken resultieren aus den quartären Mainkiesen, die als gespannte Grundwasserleiter fungieren und zu hydraulischen Grundbrüchen führen können. Zudem neigen die darunterliegenden Rupeltone bei Wasserzutritt zum Aufweichen und Quellen. Heterogene Auffüllungen aus der Nachkriegszeit mit Bauschutt und Fundamentresten erschweren die Vortriebsarbeiten zusätzlich und erfordern eine adaptive Planung sowie ein permanentes geotechnisches Monitoring.
Die geotechnische Baugrubenüberwachung ist das zentrale Sicherheitsinstrument. Sie stellt durch regelmäßige Messungen von Setzungen, Horizontalverschiebungen und Grundwasserständen sicher, dass das reale Bauwerksverhalten mit den statischen Prognosen übereinstimmt. Bei unzulässigen Abweichungen, etwa Setzungen an Nachbargebäuden, können umgehend Gegenmaßnahmen wie Nachverpressungen eingeleitet werden, um Schäden abzuwenden.
Neben der Baugenehmigung nach Hessischer Bauordnung (HBO) ist bei Eingriffen ins Grundwasser eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) nötig. Bei Tiefgaragen unter öffentlichen Flächen wird ein Sondernutzungsrecht beantragt. Bei Vortrieben unter Bahnanlagen ist eine Genehmigung nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sowie eine enge Abstimmung mit dem Eisenbahn-Bundesamt erforderlich.
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